Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen

§ 1 Allge­meines

Jeder Vertrags­schluss erfolgt zu den nach­fol­genden Liefer- und Zahlungs­be­din­gungen.

§ 2 Erfül­lungsort, Gerichts­stand

(1) Erfül­lungsort für beide Teile ist Diep­holz, ausschließ­li­cher Gerichts­stand ist eben­falls Diep­holz.

(2) Es gilt ausschließ­lich deut­sches Recht.

§ 3 Gefahr Tragung

Die Gefahr geht spätes­tens mit der Absen­dung der Ware auf den Auftrag­geber über, und zwar auch dann, wenn Teil­lie­fe­rungen erfolgen oder der Auftrag­nehmer noch andere Leis­tungen, z.B. die Versen­dungs­kosten oder Anfuhr und Aufstel­lung, über­nommen hat.

§ 4 Pauschal­preis und Zusatz­kosten

Der verein­barte Pauschal­preis für Schlauch­re­pa­ra­turen beinhaltet den Austausch der Medi­en­leiter, den Außen­mantel und Verbrauchs­ma­te­ria­lien. Nicht enthalten sind die Kosten für benö­tigte Ersatz­teile, die gesetz­liche Mehr­wert­steuer sowie anfal­lende Versand­kosten, die zusätz­lich in Rech­nung gestellt werden. 

§ 5 Preise, Fällig­keit, Versand

(1) Die Preise gelten mangels beson­derer Verein­ba­rung ab Werk, ausschließ­lich Verpa­ckung, Fracht und Versi­che­rung. Zu den Preisen kommt die gesetz­liche Mehr­wert­steuer von 19% hinzu.

(2) Sofern nicht anders verein­bart, ist die Bezah­lung der Ware nach deren Liefe­rung bzw. im Falle von Repa­ra­turen nach deren Abnahme inner­halb von 14 Tagen ab Rech­nungs­datum netto ohne Abzug fällig.

(3) Versand­preise für den Versand von
- Stan­dard Paketen fällt eine Gebühr von 9,90€ zzgl. MwSt. an.
- Mitt­leren Paketen fällt eine Gebühr von 12,90€ zzgl. MwSt. an.
- Großen Paketen fällt eine Gebühr von 14,90€ zzgl. MwSt. an.

(4) Der Versand inner­halb Deutsch­lands erfolgt durch unsere Vertrags­spe­di­tion und auf Kosten und Gefahr des Kunden. 

(5) Alle in Abschnitt (3) genannten Paket­größen sind mit einem Waren­wert von 510€ stan­dard­mäßig versi­chert. Für Pakete mit einem Waren­wert über 510 € wird eine zusätz­liche Trans­port­ver­si­che­rung in Höhe von 5 € berechnet. Dadurch ist die Sendung bis zu einem Wert von 2.500 € versi­chert.

(6) Für die Abho­lung eines Pakets durch unsere Vertrags­spe­di­tion UPS berechnen wir eine Gebühr von 15,00 € netto. Jedes Paket darf ein maxi­males Gewicht von 4 kg nicht über­schreiten und ist bis zu einem Wert von 510,00 € versi­chert.

Sofern die beauf­tragten Repa­ra­tur­kosten einen Netto-Betrag von 300,00 € über­steigen, erfolgt die Abho­lung kosten­frei.

§ 6 Kosten­vor­anschläge

(1) Kosten­vor­anschläge werden auf Wunsch erstellt und sind grund­sätz­lich kosten­frei. Erhält der Auftrag­nehmer inner­halb von drei Jahren nach Erstel­lung des Kosten­vor­anschlags keine schrift­liche Mittei­lung, wird das Produkt kosten­frei entsorgt. 

(2) Geräte oder Instru­mente, die zum Erstellen des Kosten­vor­anschlags demon­tiert wurden, werden bei Ableh­nung des Kosten­vor­anschlags mit antei­ligen Monta­ge­ge­bühren von 25,00 EUR zzgl. MwSt. bei Instru­menten und 45,00 EUR zzgl. MwSt. bei Klein­ge­räten berechnet. Ist das Gerät oder Instru­ment nicht mehr montierbar, so entfallen die Monta­ge­ge­bühren und das Gerät oder Instru­ment wird im demon­tierten Zustand zurück versandt. Der Rück­ver­sand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

§ 7 Eigen­tums­vor­be­halt

Der Liefer­ge­gen­stand bleibt Eigentum des Auftrag­neh­mers bis zur Erfül­lung sämt­li­cher ihm gegen­über dem Auftrag­geber aus der Geschäfts­ver­bin­dung zuste­henden Ansprüche. Bei Pflicht­ver­let­zungen des Auftrag­ge­bers, insbe­son­dere bei Zahlungs­verzug, ist der Auftrag­nehmer auch ohne Frist­set­zung berech­tigt, die Heraus­gabe des Liefer­ge­gen­standes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurück­zu­treten; der Auftrag­geber ist zur Heraus­gabe verpflichtet. Im Heraus­ga­be­ver­langen des Liefer­ge­gen­standes liegt keine Rück­tritts­er­klä­rung des Auftrag­neh­mers, es sei denn, dies wird ausdrück­lich erklärt.

§ 8 Wider­rufs­recht / Rück­ga­be­recht

Bei Kauf von Neuware oder gene­ral­über­holter Ware hat der Käufer das Recht, die erwor­bene Ware inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt zurück­zu­geben. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Käufer die Ware entge­gen­ge­nommen hat.

(1) Ausge­nommen vom Wider­rufs­recht / Rück­ga­be­recht sind jedoch Artikel, die als „Repa­ra­tur­aus­tausch“, „Austausch­mo­toren“ oder „Motor­pa­tronen“ gekenn­zeichnet sind – diese können nicht zurück­ge­geben werden.

(2) Das Wider­rufs­recht besteht nicht bei Verträgen zur Liefe­rung versie­gelter Waren, die aus Gründen des Gesund­heits­schutzes oder der Hygiene nicht zur Rück­gabe geeignet sind, wenn ihre Versie­ge­lung nach der Liefe­rung entfernt oder beschä­digt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Dazu zählen insbe­son­dere Saug­schläuche und ähnliche Artikel, die mit Körper­flüs­sig­keiten oder dem Atem­trakt in Kontakt kommen können. Eine Rück­gabe ist daher nur im unbe­nutzten, origi­nal­ver­packten und versie­gelten Zustand möglich.  

§ 9 Garan­tien

Erklä­rungen des Auftrag­neh­mers im Zusam­men­hang mit diesem Vertrag (z.B. Leis­tungs­be­schrei­bungen, Bezug­nahme auf DIN-Normen usw.) enthalten keine Über­nahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrück­liche Erklä­rungen des Auftrag­neh­mers über die Über­nahme einer Garantie maßgeb­lich.

§ 10 Gewähr­leis­tung

(1) Mängel­an­sprüche bestehen nicht bei uner­heb­li­cher Abwei­chung von der verein­barten Beschaf­fen­heit oder bei uner­heb­li­cher Beein­träch­ti­gung der Brauch­bar­keit.
und
(2) Das Wahl­recht zwischen Mängel­be­sei­ti­gung und Neulieferung/Neuleistung steht in jedem Fall dem Auftrag­nehmer zu. Schlägt die Nach­er­fül­lung bzw. Nach­bes­se­rung fehl, so steht dem Auftrag­geber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück­zu­treten.

(3) Will der Auftrag­geber Scha­den­er­satz statt der Leis­tung verlangen oder Selbst­vor­nahme durch­führen, so ist ein Fehl­schlagen der Nach­bes­se­rung erst nach dem erfolg­losen zweiten Versuch gegeben. Die gesetz­li­chen Fälle der Entbehr­lich­keit der Frist­set­zung bleiben unbe­rührt.

§ 11 Ausschluss des Scha­dens­er­satzes als Zwischen­händler

Der Auftrag­nehmer hat Sach­mängel der Liefe­rung, welche er von Dritten bezieht und unver­än­dert an den Besteller weiter­lie­fert, nicht zu vertreten; die Verant­wort­lich­keit bei Vorsatz oder Fahr­läs­sig­keit nach § 10 bleibt unbe­rührt.

§ 12 Leih­gaben

(1) Leih­gaben bleiben zu jeder Zeit Eigentum der Firma NTB medi­zi­ni­sche Geräte GmbH und sind vom Kunden sorg­fältig zu behan­deln. Schäden oder Verlust der Leih­gabe gehen zu Lasten des Kunden. Die Leih­gabe muss inner­halb von 3 Werk­tagen nach Erhalt der repa­rierten Ware an die Firma NTB medi­zi­ni­sche Geräte GmbH zurück­ge­sandt werden. Die Versand­kosten trägt hierbei der Kunde.

(2) Falls keine Repa­ratur durch­ge­führt wurde, ist die Leih­gabe inner­halb von 3 Werk­tagen nach Mittei­lung, dass eine Repa­ratur nicht möglich ist oder die Repa­ratur abge­lehnt wurde, zurück­zu­senden. Ist die Leih­gabe ab dem 8. Werktag noch nicht wieder in der Firma NTB medi­zi­ni­sche Geräte GmbH einge­troffen, so ist die Firma NTB medi­zi­ni­sche Geräte GmbH berech­tigt, eine Verzugs­ge­bühr in Höhe von 8 € netto pro Werktag zu berechnen. 

§ 13 Begren­zung der Haftung

Die Haftung des Auftrag­neh­mers für Gewähr­leis­tungs- und Scha­den­er­satz­an­sprüche des Auftrag­ge­bers, gleich aus welchem Rechts­grund, insbe­son­dere Ansprüche wegen Betriebs­un­ter­bre­chung, entgan­genem Gewinn, Verlust von Infor­ma­tionen und Daten oder Mangel­fol­ge­schäden ist ausge­schlossen, soweit nicht z.B. nach dem Produkt­haf­tungs­ge­setz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr­läs­sig­keit oder wegen Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten zwin­gend gehaftet wird. Der Scha­den­er­satz wegen Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten ist jedoch auf den vertrags­ty­pi­schen, vorher­seh­baren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahr­läs­sig­keit vorliegt.

§ 14 Verjäh­rungs­frist für Mängel- und Scha­dens­er­satz­an­sprüche

(1) Die Verjäh­rungs­frist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen/Leistungen — gleich aus welchem Rechts­grund — beträgt 1 Jahr. In den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.1 BGB, § 438 Abs.1 Nr.2 BGB, § 479 Abs.1 BGB oder § 634a Abs.1 Nr.2 BGB beträgt die Verjäh­rungs­frist abwei­chend von Satz 1 drei Jahre. Hat der Auftrag­nehmer vorsätz­lich gehan­delt, einen Mangel arglistig verschweigen oder eine Garantie für die Beschaf­fen­heit der Lieferungen/Leistungen über­nommen, so gelten die gesetz­li­chen Verjäh­rungs­fristen. Das gleiche gilt für Scha­den­er­satz­an­sprüche in den Fällen der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit oder Frei­heit, bei Ansprü­chen nach dem Produkt­haf­tungs­ge­setz, bei einer grob fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zung oder bei Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten.

(2) Die Verjäh­rungs­frist beginnt bei allen Ansprü­chen mit der Ablie­fe­rung, bei Werk­leis­tungen mit der Abnahme.

§ 15 Salva­to­ri­sche Klausel

Sollten einzelne der vorste­henden Bedin­gungen recht­lich unwirksam sein, so bleibt deren sons­tiger Inhalt gültig.

Daten­schutz (UPS)
Vertrags­ab­wick­lung

Die von Ihnen zur Inan­spruch­nahme unseres Waren- und/oder Dienst­leis­tungs­an­ge­bots über­mit­telten Daten werden von uns zum Zwecke der Vertrags­ab­wick­lung verar­beitet und sind inso­weit erfor­der­lich. Vertrags­schluss und Vertrags­ab­wick­lung sind ohne Bereit­stel­lung Ihrer Daten nicht möglich.
Rechts­grund­lage für die Verar­bei­tung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Wir löschen die Daten mit voll­stän­diger Vertrags­ab­wick­lung, müssen dabei aber die steuer- und handels­recht­li­chen Aufbe­wah­rungs­fristen beachten.
Im Rahmen der Vertrags­ab­wick­lung geben wir Ihre Daten an das mit der Waren­lie­fe­rung / Waren­ab­ho­lung beauf­tragte Trans­port­un­ter­nehmen oder an den Finanz­dienst­leister weiter, soweit die Weiter­gabe zur Waren­aus­lie­fe­rung oder zu Bezahl­zwe­cken erfor­der­lich ist.
Rechts­grund­lage für die Weiter­gabe der Daten ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

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